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Wichtiger rechtlicher Hinweis

Sämtliche Rechte an den von Site to Go entwickelten Softwarebestandteilen, Quellcodes, Schnittstellenimplementierungen, Sicherheits- und Authentifizierungsmechanismen, Lizenzierungsverfahren, Dokumentationen, Benutzeroberflächen, Texten, Grafiken und sonstigen geschützten Inhalten verbleiben beim jeweiligen Rechteinhaber von Site to Go.

Der Erwerb oder die Nutzung von Site to Go führt nicht zu einer Übertragung dieser Rechte. Kunden erhalten ausschließlich das vertraglich eingeräumte Nutzungsrecht im Umfang des gebuchten Tarifs.

Ausdrücklich untersagt

Soweit keine zwingenden gesetzlichen Rechte entgegenstehen, ist insbesondere untersagt:

  • geschützten Site-to-Go-Quellcode vollständig oder teilweise zu kopieren, zu übernehmen oder in eigene Produkte einzubauen,
  • den Connector oder andere proprietäre Softwarebestandteile außerhalb einer zulässigen Lizenz an Dritte weiterzugeben,
  • geschützte Softwarebestandteile unter anderem Namen anzubieten, zu verkaufen oder kommerziell zu verwerten,
  • Lizenz-, Authentifizierungs- oder Sicherheitsmechanismen unberechtigt zu manipulieren oder zu umgehen,
  • individuelle Zugangsschlüssel, Verbindungscodes oder andere Zugangsdaten unberechtigt weiterzugeben,
  • nicht öffentlich zugängliche technische Informationen oder interne Sicherheitsmechanismen unberechtigt zu beschaffen, auszuwerten oder zu verwenden,
  • geschützte Bestandteile von Site to Go für konkurrierende Produkte zu vervielfältigen oder zu übernehmen.

Rechtsverletzungen werden verfolgt

Je nach Art und Umfang der Rechtsverletzung können insbesondere geltend gemacht werden:

  • Unterlassungs- und Beseitigungsansprüche,
  • Schadensersatz,
  • Ersatz erforderlicher Rechtsverfolgungs- und Anwaltskosten,
  • Herausgabe beziehungsweise Berücksichtigung rechtswidrig erzielter Gewinne,
  • Auskunft über Herkunft, Nutzung und Vertriebswege rechtsverletzender Kopien,
  • Rückruf oder Vernichtung rechtswidrig hergestellter Vervielfältigungen,
  • gerichtliche Eilverfahren und einstweilige Verfügungen.

Auch strafrechtliche Konsequenzen sind möglich

Die unberechtigte Vervielfältigung, Verbreitung oder öffentliche Wiedergabe urheberrechtlich geschützter Werke kann in Deutschland nicht nur zivilrechtliche, sondern auch strafrechtliche Konsequenzen haben.

§ 106 UrhG sieht für eine unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren vor.

Bei gewerbsmäßiger unerlaubter Verwertung kann die Strafandrohung nach § 108a UrhG sogar Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren betragen.

Keine „kostenlose Lizenz“ durch Besitz einer Kopie

Der bloße Besitz einer Site-to-Go-Installationsdatei berechtigt nicht zur Nutzung.

Jede Nutzung richtet sich nach dem gebuchten Tarif und den hierfür freigegebenen Websites.

Eine technische Umgehung von Website-Limits, Lizenzprüfungen oder Zugriffsbeschränkungen berechtigt nicht zur weiteren Nutzung der Software.

Schutz vertraulicher Informationen

Nicht öffentlich zugängliche technische Dokumentationen, interne Verfahren, Zugangsschlüssel, Sicherheitskonfigurationen und sonstige vertrauliche Informationen von Site to Go dürfen nicht unberechtigt beschafft, genutzt oder weitergegeben werden.

Gesetzliche Rechte bleiben unberührt

Zwingende gesetzlich erlaubte Handlungen bleiben von diesen Hinweisen unberührt. Diese Seite begründet keine weitergehenden Schutzrechte, als nach Gesetz oder Vertrag tatsächlich bestehen.