Schutzrechte, Lizenzbedingungen & Verbot unbefugter Nutzung
Stand: August 2026
Die unbefugte Vervielfältigung, Weitergabe oder kommerzielle Übernahme geschützter Bestandteile von Site to Go wird rechtlich verfolgt. Rechtsverletzungen können erhebliche Schadensersatz-, Anwalts- und Gerichtskosten verursachen und unter bestimmten Voraussetzungen strafrechtlich mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe geahndet werden.
Wichtiger rechtlicher Hinweis
Site to Go ist eine geschützte Softwarelösung. Die unbefugte Vervielfältigung, Weitergabe, Übernahme oder kommerzielle Verwertung geschützter Bestandteile wird nicht geduldet und konsequent verfolgt.
Sämtliche Rechte an den von Site to Go entwickelten Softwarebestandteilen, Quellcodes, Schnittstellenimplementierungen, Sicherheits- und Authentifizierungsmechanismen, Lizenzierungsverfahren, Dokumentationen, Benutzeroberflächen, Texten, Grafiken und sonstigen geschützten Inhalten verbleiben beim jeweiligen Rechteinhaber von Site to Go.
Der Erwerb oder die Nutzung von Site to Go führt nicht zu einer Übertragung dieser Rechte. Kunden erhalten ausschließlich das vertraglich eingeräumte Nutzungsrecht im Umfang des gebuchten Tarifs.
Ausdrücklich untersagt
Soweit keine zwingenden gesetzlichen Rechte entgegenstehen, ist insbesondere untersagt:
- geschützten Site-to-Go-Quellcode vollständig oder teilweise zu kopieren, zu übernehmen oder in eigene Produkte einzubauen,
- den Connector oder andere proprietäre Softwarebestandteile außerhalb einer zulässigen Lizenz an Dritte weiterzugeben,
- geschützte Softwarebestandteile unter anderem Namen anzubieten, zu verkaufen oder kommerziell zu verwerten,
- Lizenz-, Authentifizierungs- oder Sicherheitsmechanismen unberechtigt zu manipulieren oder zu umgehen,
- individuelle Zugangsschlüssel, Verbindungscodes oder andere Zugangsdaten unberechtigt weiterzugeben,
- nicht öffentlich zugängliche technische Informationen oder interne Sicherheitsmechanismen unberechtigt zu beschaffen, auszuwerten oder zu verwenden,
- geschützte Bestandteile von Site to Go für konkurrierende Produkte zu vervielfältigen oder zu übernehmen.
Rechtsverletzungen werden verfolgt
Bei festgestellten Rechtsverletzungen behalten wir uns ausdrücklich vor, ohne weitere Vorankündigung rechtliche Schritte einzuleiten.
Je nach Art und Umfang der Rechtsverletzung können insbesondere geltend gemacht werden:
- Unterlassungs- und Beseitigungsansprüche,
- Schadensersatz,
- Ersatz erforderlicher Rechtsverfolgungs- und Anwaltskosten,
- Herausgabe beziehungsweise Berücksichtigung rechtswidrig erzielter Gewinne,
- Auskunft über Herkunft, Nutzung und Vertriebswege rechtsverletzender Kopien,
- Rückruf oder Vernichtung rechtswidrig hergestellter Vervielfältigungen,
- gerichtliche Eilverfahren und einstweilige Verfügungen.
Das Urheberrechtsgesetz ermöglicht bei einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Rechtsverletzung Schadensersatz; bei dessen Berechnung kann auch der vom Verletzer erzielte Gewinn berücksichtigt werden. Bei rechtswidrig hergestellten Kopien kann außerdem unter bestimmten Voraussetzungen deren Vernichtung oder Rückruf verlangt werden.
Auch strafrechtliche Konsequenzen sind möglich
Die unberechtigte Vervielfältigung, Verbreitung oder öffentliche Wiedergabe urheberrechtlich geschützter Werke kann in Deutschland nicht nur zivilrechtliche, sondern auch strafrechtliche Konsequenzen haben.
§ 106 UrhG sieht für eine unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren vor.
Bei gewerbsmäßiger unerlaubter Verwertung kann die Strafandrohung nach § 108a UrhG sogar Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren betragen.
Wer geschützte Bestandteile von Site to Go vorsätzlich kopiert, weiterverkauft oder für ein eigenes kommerzielles Produkt verwendet, muss daher – abhängig vom konkreten Einzelfall – mit erheblichen finanziellen Forderungen und weiteren rechtlichen Konsequenzen rechnen.
Keine „kostenlose Lizenz“ durch Besitz einer Kopie
Der bloße Besitz einer Site-to-Go-Installationsdatei berechtigt nicht zur Nutzung.
Eine weitergegebene oder kopierte Connector-Datei begründet keine zusätzliche Site-to-Go-Lizenz.
Jede Nutzung richtet sich nach dem gebuchten Tarif und den hierfür freigegebenen Websites.
Eine technische Umgehung von Website-Limits, Lizenzprüfungen oder Zugriffsbeschränkungen berechtigt nicht zur weiteren Nutzung der Software.
Schutz vertraulicher Informationen
Nicht öffentlich zugängliche technische Dokumentationen, interne Verfahren, Zugangsschlüssel, Sicherheitskonfigurationen und sonstige vertrauliche Informationen von Site to Go dürfen nicht unberechtigt beschafft, genutzt oder weitergegeben werden.
Gesetzliche Rechte bleiben unberührt
Zwingende gesetzlich erlaubte Handlungen bleiben von diesen Hinweisen unberührt. Diese Seite begründet keine weitergehenden Schutzrechte, als nach Gesetz oder Vertrag tatsächlich bestehen.
